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Unsere Leistungen
Heizkosten- und
Warmwasserabrechnung
Fast alle Wohnungen und Gewerberäume, die zentral beheizt oder mit Warmwasser versorgt werden, müssen gemäß Heizkostenverordnung mit Erfassungsgeräten ausgestattet werden. Der Eigentümer ist verpflichtet, die Heiz- und Warmwasserkosten jährlich (max. 12 Monate) abzurechnen.
Eine Faustregel besagt: Eine Abrechnung nach der Heizkostenverordnung ist überall dort vorgeschrieben, wo mehr als zwei Wohneinheiten eines Hauses von einer gemeinsamen Anlage mit Heizwärme und / oder Warmwasser versorgt werden.
Kugler Wärmemessdienst erstellt pünktlich eine rechtssichere und leicht verständliche Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung. Die manuelle Prüfung der Verbrauchswerte auf Plausibilität ist uns ein wichtiges Anliegen - dadurch lassen sich falsche Abrechnungen und der erhebliche Mehraufwand durch Korrekturen vermeiden.
Als Dienstleister im Bereich der verbrauchsabhängigen Heiz- / Betriebskostenabrechnung sowie modernster Messtechnik betreut Kugler Wärmemessdienst zahlreiche zufriedene Kunden. Gerne übernehmen wir die Verbrauchsabrechnung auch für Ihre Liegenschaften. Sprechen Sie uns an, wir erstellen gerne ein unverbindliches Angebot.