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Unsere Leistungen
Miet- und Wartungs- / Eichservice
Wärme- und Wasserzähler unterliegen dem Eichgesetz und sind alle 6 Jahre auszutauschen (das gilt nicht für Heizkostenverteiler). Bei der Verwendung ungeeichter Erfassungsgeräte sind Strafen bis zu 10.000 Euro möglich. Verantwortlich und haftbar ist der Besitzer des Erfassungsgerätes.
Mietservice Messgeräte
Alle Wärmezähler, Wasserzähler und Heizkostenverteiler können auch von uns gemietet werden – dadurch entstehen für Sie keine Investitionskosten. Der Mietservice beinhaltet die Montage und auch die Verlängerung der Garantie auf die gesamte Laufzeit. Die Mietservicekosten sind in der Heizkostenabrechnung umlagefähig, sofern dies mit den Mietern vereinbart wurde.
Kauf Messgeräte mit Wartungs- / Eichservice
Sofern Sie sich für den Kauf der Messgeräte entschieden haben, empfehlen wir den Abschluss eines Wartungs- / Eichservicevertrages mit uns. Damit sichern Sie die zuverlässige Funktion Ihrer Messgeräte. Der kostenlose Austausch der Messgeräte bei Defekt und zum Ablauf der Eichgültigkeitsdauer ist ebenfalls im Vertrag enthalten. Die Kosten des Wartungs- / Eichservice können gemäß Heizkostenverordnung in der Heizkostenabrechnung umgelegt werden.