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Unsere Leistungen
Rauchwarnmelderservice
In Bayern sind in Neubauten/Umbauten seit 2013 Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren verpflichtend einzubauen. In Altbeständen mussten die Rauchwarnmelder bis 31.12.2017 nachgerüstet werden. Sind diese nicht vorhanden oder betriebsbereit, haftet der Eigentümer dafür.
Wir sorgen für die fachgerechte Installation und übernehmen die jährliche Funktionsüberprüfung und Dokumentation gemäß Anwendungsnorm DIN 14676.